Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind Patronen-Hersteller nicht dazu verpflichtet den Füllstand auf Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker anzugeben. Auf aktuellen Tintenpatronen fehlt die Angabe des Füllstandes aber ein Hersteller wurde dazu verpflichtet und klagte nun dagegen. Das Unternehmen hatte gewonnen und muss nun die Füllmenge der Druckerpatronen nicht mehr angeben. Die Nachfülltinte ist von dem Gerichtsurteil nicht betroffen.
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