Der US-Softwarekonzern Apple konnte gegen den asiatischen Handyhersteller Samsung eine einstweilige Verfügung erwirken. Eine Aufhebung konnte Samsung nicht erreichen und daher bleibt das Verkaufsverbot bestehen. Eine Verhandlung wurde für den 9.September 2011 angesetzt. Der Verkauf des Tablets Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt daher in Deutschland erst mal untersagt. Laut Apple habe Samsung die markanten Komponenten bezüglich der Ausstattung des iPad 2 kopiert. Das Unternehmen bezieht sich in seiner Klage auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001. Die rechteckige Form mit abgerundeten Ecken und einer abgerundeten Rückseite nannte Apple als Merkmale. Nach dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt es zudem ein Display welches eine klare Oberfläche aufweist und mittig angebracht ist.
Der Einschätzung der Richterin zufolge habe Samsung das Design des Apple iPad 2 kopiert obwohl gewisse Unklarheiten bestehen. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 würde eine zu starke Ähnlichkeit mit dem Apple-Tablet haben. Der südkoreanische Hersteller gab aber zu bedenken, dass nicht Apple der Erfinder des Designs von Tablets sei sondern es dieses schon Jahre vor Apple gab. Laut der Richterin würde es aber zahlreiche andere Optionen zur Entwicklung eines Tablet-Designs geben. In Bezug auf die manipulierten Fotos argumentierten die Anwälte des iPad-Herstellers, dass dies ein Versehen war aber es ist derzeit unklar wie die Fotos überhaupt in die Dokumente zur Klageschrift gelangt waren.
Samsung Galaxy Tab 10.1 – Verkaufsverbot bleibt
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